Gelsenkirchen unterstützt anspruchsberechtigte Geringverdiener wie folgt:
Für den Beeich der Stadt Gelsenkirchen werden zurzeit folgende Wohnnungsgrößen u. Unterkunftskosten (KdU) einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) gundsätzlich als angemessen anerkannt