Gelsenkirchen unterstützt anspruchsberechtigte Geringverdiener wie folgt:

Für den Bereich der Stadt Gelsenkirchen werden zurzeit folgende Wohnungsgrößen u. Unterkunftskosten (KdU) einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) grundsätzlich als angemessen anerkannt.
Prüfen Sie auch, ob sich die Werte geändert haben.